Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG), BGBl. I Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Web-Applikation „EUDR Meldung“ zur Abgabe der vereinfachten Erklärung im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Die Anleitungsvideos auf der Startseite haben derzeit keine Untertitel (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.2). Untertitel werden ergänzt. Bis dahin erhalten Sie Auskunft zu den Inhalten der Videos unter [email protected].
b. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Die Karten zum Erfassen und Anzeigen von Erzeugungsorten sind Online-Karten, die nicht der Navigation dienen, und gemäß § 2 Abs. 3 lit. d WZG ausgenommen. Statt Erzeugungsorte in der Karte einzuzeichnen, können Sie als Lokalisierung die Postanschrift angeben oder Flächen als GeoJSON-Datei laden. Bei Anmeldung über eAMA werden die Flächen aus dem Mehrfachantrag übernommen.
Wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten in barrierefreier Form benötigen, wenden Sie sich bitte an [email protected].
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30. Oktober 2026 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer vom BMLUK durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 30. Oktober 2026 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung dieser Applikation auffallen, teilen Sie uns diese bitte per E-Mail an [email protected] mit.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.